Tarifrunde Öffentlicher Dienst

14.07.2021
Tarifrunde 2020 ÖD

14.07.2021

Die elektronische Besoldungsfaltkarten 2021 + 2022 für Beamt*innen in den Postnachfolgeunternehmen bei der DTAG + der Deutschen Bank (Postbank) stehen zum Download berteit. 

 

22. April 2021 

Mehr Besoldung und Versorgung Abschlagszahlungen -  Besoldung und Versorgung werden erhöht

Erhöhung beschlossen
Die Dienst-, Anwärter*innen- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamt*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 linear erhöht, wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Bundesregierung hat am 24. März den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/ 2022 beschlossen (BBVAnpG 2021/2022).

In zwei Stufen
Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden rückwirkend in zwei Stufen angehoben:

zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent
zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Die Versorgungsrücklage vermindert die Dienst- und Versorgungsbezüge um 0,2 Prozentpunkte gegenüber der tariflichen Erhöhung. Sie wird nur einmal erhoben, nämlich zum 1. April 2021 (§ 14a Abs. 2 Satz 1 und 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

ver.di und der DGB kritisieren: Den Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro erhalten die Bundesbeamt*innen nicht. Eine Übertragung würde zu einem Verstoß gegen das Abstandsgebot führen, argumentiert der Bund. Das überzeugt nicht, so ver.di.

ver.di und der DGB kritisieren zudem ausdrücklich den mangelnden Willen, die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamt*innen an das tarifliche Niveau anzupassen.

Abschlagszahlungen bei Telekom
ver.di begrüßt sehr, dass die Telekom AG Abschlagszahlungen den bei ihr beschäftigten Beamt*innen bereits Ende April mit den Mai-Bezügen unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung zahlt.

ver.di setzt sich erfolgreich ein, für Beamt*innen im aktiven Dienstverhältnis, und ebenso für die Versorgungsempfänger*innen der Telekom.
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Mach stark, was Dich stark macht. Auch und gerade als Beamtin oder Beamter. Mitgliedschaft macht stark!

 

 

19. März 2021

ver.di-Erfolg: Besoldungsanpassungsgesetz 2020/2021 kommt!

Am 18. März 2021 fand auf Einladung des Bundesinnenministeriums (BMI) das Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und
-versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften statt. Entgegen eines früheren Entwurfs beschränkt sich das Gesetz auf eine zeit- und
weitgehend systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 25. Oktober 2020 auf die Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen. Dabei hat das BMI Abschlagszahlungen auf die ab 01.04.21 anstehenden Bezügeerhöhungen zugesagt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Dienst und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des
öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und weitgehend systemgerecht übernommen. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der
Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis

zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Das BMI sieht darüber hinaus keine Möglichkeit, den Mindestbetrag aus dem Tarifabschluss verfassungskonform auf die Beamt*innenbesoldung zu übertragen. ver.di und DGB haben dieser Auffassung in ihrer Stellungnahme und im Beteiligungsgespräch ausdrücklich widersprochen.

Der Beschluss des Bundeskabinetts ist für den 24.03.21 vorgesehen. Das BBVAnpG 2020/2021 tritt erst mit Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag in Kraft, die
für Ende Mai/Anfang Juni geplant ist. Die im Gesetz enthaltenen Besoldungstabellen entfalten ihre Wirkung nur für die Beamt*innen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie seine
Richter*innen und Soldat*innen. Die Tabellen für die Postnachfolgeunternehmen werden gegenwärtig erstellt. Sobald diese vorliegen, wird ver.di darüber informieren.

Laut Bundesinnenministerium sollen auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2021 vorgesehenen Bezügeerhöhungen Abschlagszahlungen geleistet werden, sobald die technischen
Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Dies soll laut BMI erst mit den Juni- Bezügen möglich sein.

Der ursprüngliche Vorschlag des BMI, den Familienzuschlag zu reformieren und einen regionalen Ergänzungszuschlag als eigenständigen Besoldungsbestandteil einzuführen, wurden aus dem Entwurf herausgenommen, da es für deren Umsetzung einer weiteren Diskussion bedarf. Eine mögliche Umsetzung dieser Pläne bleibt damit den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer weiteren Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten.

 

11. Februar 2021

Bund legt Besoldungsanpassung 2021/2022 und weitreichende Änderungen im Besoldungsrecht vor


Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) liegt jetzt vor. Neben einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses 2020 auf die Beamt*innen im Bereich des Bundes sollen der Familienzuschlag reformiert und ein regionaler Ergänzungszuschlag eingeführt werden.

Das Tarifergebnis vom 25. Oktober 2020 soll zeit- und systemgerecht auf die Beamt* innen übertragen werden. Die Dienst-, Anwärter*innen- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April
2022 angehoben. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend sollen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im
Ergebnis wie folgt erhöhen:

· zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
· zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

ver.di begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung ihre Zusagen einhält. Sehr viel weitreichendere Folgen für das Besoldungsgefüge haben die weiteren Änderungsvorschläge des BMI: Mit Verweis auf aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (BVerfGBeschlüsse vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a.)) plant das BMI einige grundlegende Veränderungen der Besoldungsstruktur des Bundes zur Sicherung der amtsangemessenen Alimentation.

Zum einen sollen im einfachen und mittleren Dienst die Grundgehälter angehoben werden. Bei der Einstellung von Beamt*innen in der Besoldungsgruppe A 4 soll ein Grundgehalt der Stufe 5, in Besoldungsgruppe A 6 ein Grundgehalt der Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe A 7 ein Grundgehalt der Stufe 2 festgesetzt werden. Die Hebung der Einstiegsgrundgehälter entspricht einer langjährigen ver.di-Forderung und ist deshalb durchaus zu begrüßen.

Der Gesetzgeber sieht eine grundlegende Reform des Familienzuschlags vor. Der Familienzuschlag soll mit dem Ziel fortentwickelt werden, Familien mit Kindern zu stärken. In der Stufe 1 sollen künftig nur noch Verheirate bzw. Verpartnerte berücksichtigt werden. Verwitwete, geschiedene und Beamt* innen in Lebensgemeinschaften sollen grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Familienzuschlag mehr haben. ver.di kritisiert, dass der Familienzuschlag hierdurch faktisch abgeschafft und auf einen Verheirateten- und einen Kinderzuschlag reduziert wird. Hierdurch verschlechtert sich die finanzielle Situation zahlreicher Beamt*innen.

Völlig neu ist die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags zum Familienzuschlag, der gewährt werden soll, wenn 1. Familienzuschlag der Stufe 1 gewährt wird und/oder 2. Kindergeld gewährt wird.

Der Zuschlag ist gestaffelt nach den Mietstufen des Wohngeldgesetzes (WoGG) und der Zahl der Kinder. Ausschlaggebend ist der Hauptwohnsitz, nicht der Dienstsitz. Unter Rückgriff auf die im WoGG festgelegten sieben Mietstufen würden beispielsweise verheiratete Beamt*innen in der höchsten Mietstufe VII neben den Familienzuschlägen einen Zuschlag von zunächst 80 Euro erhalten.

Für das erste Kind würde darüber hinaus ein Zuschlag von 500 Euro gewährt, für das zweite Kind zusätzlich 314 Euro. Für das dritte und jedes weitere Kind erhalten die Betroffenen nochmal je Kind 282 Euro. Im Einzelfall kann der Ergänzungszuschlag somit zu deutlichen Einkommensverbesserungen von Bundesbeamt*innen führen.

Dennoch weist der regionale Ergänzungszuschlag in seiner geplanten Form aus ver.di-Sicht auch mehrere gravierende Ungerechtigkeiten auf:

· Die Anknüpfung an den neugestalteten Familienzuschlag führt zu einer eklatanten Benachteiligung von Nicht-Verheirateten, insbesondere mit Familie.

· Der Zuschlag soll nur aktiven Beamt* innen gezahlt werden. Versorgungsempfänger* innen wären von einem Bezug ausgeschlossen, auch wenn sie Kinder haben.

· Die Gestaltung des regionalen Ergänzungszuschlags ist sozial unausgewogen und führt zu einer ungerechtfertigten Bevorteilung von einkommensstärkeren Beamt*innen.

Einkommensschwächere Familien mit Kindern, die in Regionen mit hohen Mieten leben wollen oder müssen, geraten im Wettbewerb um begehrte Wohnungen in den Städten oder höherpreisigen Regionen gegenüber
einkommensstarken und zusätzlich durch den Ergänzungszuschlag begünstigten Beamt*innen weiter in den Hintergrund. Das Gleiche gilt für Tarifbeschäftigte mit Familie, die überhaupt nicht in den Genuss
eines derartigen Zuschlags kommen. Der Ergänzungszuschlag trägt dazu bei, Familien zu entlasten. Bessere Chancen auf dem Wohnungsmarkt schafft er aber vor allem für die einkommensstarken höheren
Besoldungsgruppen. ver.di mahnt deshalb an, dass der Bund sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine aktive Wohnungsfürsorge zu betreiben wahrnimmt. Die Umsetzung dieses Versprechens steht bis heute aus. Dabei könnte ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes beim Wohnungsbau und der Vermietung von Bestandswohnungen eine spürbare Entlastung für die Bundesbeschäftigten und des
Wohnungsmarktes insgesamt bringen. ver.di wird im laufenden Beteiligungsverfahren zusammen mit dem DGB eine Stellungnahme abgeben, die sich eingehend mit den verschiedenen Änderungen des Gesetzesentwurfs auseinandersetzen wird.

 

08. Februar 2020

ver.di hat sich dafür eingesetzt, dass Beschäftigte im Blockmodell der Altersteilzeit (ATZ) auch die volle Corona-Prämie aus dem Tarifabschluss öD 2020 erhalten, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Arbeitgeber/Dienstherren lehnen dies in den Redaktionsverhandlungen aber leider ab, die Arbeitgeber/Dienstherren nahmen zwar während der Pandemie gerne die volle Arbeitsleistung der Kolleg*innen im ATZ-Blockmodell an, werden den betroffenen Beschäftigten aber nur anteilig die tarifliche (gesetzliche für Beamt*innen) Corona-Prämie zahlen, weil sie sich auf die eine formale Ebene zurückziehen.

Das ist in hohem Maße ungerecht und wird dem Einsatz der Kolleg*innen in dieser besonders schwierigen Zeit nicht gerecht!

 

Auf Tarifauseinandersetzungen in Zeiten der Pandemie hätten wir gerne verzichtet. Aber die Arbeitgeber hatten unser Angebot zur Verschiebung ausgeschlagen
und uns mit ihrer harten Haltung in den Konflikt gezwungen.

Respektabler Abschluss – Übertragung auf Beamt*innenbesoldung gefordert

Ihr habt in den letzten Wochen Großartiges geleistet! Ihr wart deutlich sichtbar: coronagerecht phantasievoll, laut und vor allem entschlossen. Aktionen und Warnstreiks
haben gewirkt! Wir konnten eine Tarifeinigung erzielen, die unter den gegenwärtigen Bedingungen wirklich respektabel ist. Und ein riesen Erfolg
ist, dass wir die Angriffe der Arbeitgeber, die die Axt an das Eingruppierungssystem legen wollten, abwehren konnten.

Die gegenwärtigen Bedingungen waren wahrlich nicht auf unserer Seite. In vielen Branchen haben sie Gewerkschaften zu Notlagentarifverträgen, zu Nullrunden oder zur Unterbrechung von Tarifrunden gezwungen. Auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind ganz unterschiedlich von den Folgen der Krise betroffen. Die Arbeitgeber
haben versucht, die Situation auszunutzen und uns gegeneinander auszuspielen. Das haben sie nicht geschafft! Wir haben eine Einigung erzielt, die die besondere Situation
berücksichtigt und ein Zeichen für Solidarität setzt.

Für ver.di ist die Tarif- und Besoldungsrunde erst beendet, wenn der Abschluss zeitund wirkungsgleich auch auf die Besoldung der Bundesbeamt* innen übertragen ist.
Entgelterhöhungen mit sozialer Komponente, Laufzeit bis Ende 2022 Die Arbeitgeber hatten eine sehr lange Laufzeit bis Ende 2023 gefordert und für die nächsten beiden Jahre nur
eine Erhöhung der Tabellenentgelte von jeweils 1 Prozent. Hier konnten wir spürbare Verbesserungen erreichen:

Die Tabellenentgelte werden ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro und
ab dem 1. April 2022 um 1,8 Prozent steigen. Laufzeit bis 31. Dezember 2022.

Der Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro bedeutet bis in die Entgeltgruppe 11, Stufe 2 eine Erhöhung, die über 1,4 Prozent liegt.

Es wird eine sozial gestaffelte Corona-Prämie geben, die noch dieses Jahr ausgezahlt wird. Sie beträgt:

- 600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8,

- 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und

- 300 Euro für die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15.

Gleichzeitig erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro.

Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt wurden und in der Summe 1.500 Euro nicht überschritten werden.

Bundesinnenminister sagt Übertragung auf Beamt*innenbesoldung zu!

Die Tarifverhandlungen sind beendet. Bundesinnenminister Seehofer hat ver.di noch am Verhandlungsort die wirkungsgleiche Übertragung des Abschlusses auf die
Beamt*innenbesoldung zugesagt.

Wie die prozentualen Tariferhöhungen
zum 1.4.2021 und
zum 1.4.2022 und insbesondere der Mindestbetrag auf die Beamt*innenbesoldung übertragen wird ist derzeit noch nicht abschließend
geklärt.

ver.di wird darüber wachen, dass es hier keine Abstriche gegenüber dem Tarifergebnis gibt. Die Corona-Sonderprämie ist ebenfalls wirkungsgleich auf die Bundesbeamt*innen
zu übertragen.

Wochenarbeitszeit – ver.di bleibt dran

Zur Angleichung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamt* innen an die tarifliche Arbeitszeit konnte keine Einigung erzielt werden. Für uns gilt nach wie vor: „Zeitumstellung
jetzt!“ Der Durchbruch bei der Angleichung Ost an West in den Kommunen könnte auch ein Vorbild für den Bund sein. Beim Thema Wochenarbeitszeit bleibt ver.di dran!

In den folgenden Wochen brauchen wir weiter Eure Unterstützung! Wir müssen gemeinsam Stärke zeigen. Die Besoldungsrunde ist erst dann beendet, wenn der Bundestag
die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses beschlossen hat. Und bei der Wochenarbeitszeit besteht unser Ziel in einem verbindlichen Stufenplan zur
Angleichung.

 

 

25.08.2020

Öffentlicher Dienst für Bund und Kommunen: ver.di fordert Einkommenserhöhung von 4,8 Prozent bzw. Mindestbetrag von 150 Euro – Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen unter anderem eine Anhebung der Einkommen um 4,8 Prozent bzw. einen Mindestbetrag von 150 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro monatlich angehoben werden. Erwartet wird die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit. Darüber hinaus soll das Thema der Entlastung der Beschäftigten in den Tarifverhandlungen behandelt werden. Die besonderen Themen des Gesundheitswesens und der Pflege sollen an einem eigenen Verhandlungstisch eingebracht werden. Das hat die Bundestarifkommission der Gewerkschaft am Dienstag (25. August 2020) in Berlin beschlossen. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.

„Die Corona-Pandemie zeigt: Der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten halten das Land zusammen. Das muss auch im Tarifergebnis deutlich werden. Klatschen allein hilft niemandem – schon gar nicht den Beschäftigten und der Konjunktur“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Vor diesem Hintergrund sei die Forderung der öffentlichen Arbeitgeber nach einer Nullrunde absolut unakzeptabel. „Wir als ver.di fürchten keinen tarifpolitischen Konflikt“, stellte Werneke klar.

„Der Tarifrunde im öffentlichen Dienst kommt in diesem Jahr eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu“, betonte Werneke. „Wir haben einen robusten Binnenmarkt und die Chance auf dauerhafte wirtschaftliche Erholung. Das wird sich nur dann realisieren lassen, wenn die Binnennachfrage dauerhaft belebt wird. Diese Chance müssen wir nutzen“, sagte der ver.di-Vorsitzende.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW, der IG BAU und dem dbb beamtenbund und tarifunion.

Hinweis für die Redaktion:
Termine der bereits vereinbarten Verhandlungsrunden:
1. Runde: 1. September 2020 (Potsdam)
2. Runde: 19./20. September 2020 (Potsdam)
3. Runde: 22./23. Oktober 2020 (Potsdam)