Amtsangemessene Besoldung für Bundesbeamte

16.10.2024

16. Oktober 2024 

Gesetzentwurf: Amtsangemessene Besoldung – unzureichend und enttäuschend

Große Erwartungen waren an den lang erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versor-gung (Bundesbesoldungs- und –Versorgungsange-messenheitsgesetz - BBVAngG) geknüpft. Doch diese wurden herb enttäuscht. Die geplanten Maßnahmen sind in der Gesamtschau ungenügend, intransparent, und stellen die Besoldungsstruktur ins-gesamt in Frage.

Sie sind teilweise sogar verfassungsrechtlich zweifelhaft, stellt ver.di ernüchternd fest. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs sind Reglungen, die die Besoldung und Versorgung für Bundesbeamtinnen und -beamte amtsangemessen und damit verfassungskonform ausgestalten sollen.

Das Bundesverfassungsgericht, höchstes deutsches Gericht, hat 2015 und 2020 Grundsatzentscheidungen zu Inhalt, Struktur und zur Mindesthöhe der Beamt*innen-Alimentation getroffen. Es hat die Gesetzgeber der Länder und den Bund zu einer Überarbeitung ihrer Besoldungsstrukturen verpflichtet.

Weitere Information im ver.di ikt Beamteninfo:

 

24. April 2023

Amtsangemessene Besoldung auf Kante genäht

Der Entwurf eines „Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz“ (BBVAngG) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) liegt in zweiter Fassung vor. Kernpunkt ist eine Novellierung des Familienzuschlags.

Hintergrund ist die Umsetzung zweier Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen aus 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u. a.) zum Alimentationsprinzip. Deutliche Kritikpunkte gab es bereits zur ersten Fassung, die Zweite ist noch enttäuschender. Der Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) soll abgeschafft werden. Der kindbezogene Familienzuschlag bleibt in weiten Teilen unverändert. Ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) soll – abhängig vom Familienstand und von der mittels Wohngeldgesetz zugeordneten Mietenstufe des Wohnorts inklusive eines Abschmelzbetrags – eingeführt, die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst sowie die Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder auf 90 Prozent sowie für die beihilfeberechtigte Person ab dem ersten Kind auf 70 Prozent angehoben werden.

ver.di und der DGB fordern eine echte Besoldungsreform. Das betrifft insbesondere das Spannungsgefüge zwischen den Besoldungsgruppen und den Leistungsstufen innerhalb der Tabelle. Ein auf Kante genähtes Konstrukt aus Einzelmaßnahmen führt weder zu angemessener Besoldung noch zur Stärkung der Familien.