24. April 2023
Der Entwurf eines „Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz“ (BBVAngG) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) liegt in zweiter Fassung vor. Kernpunkt ist eine Novellierung des Familienzuschlags.
Hintergrund ist die Umsetzung zweier Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen aus 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u. a.) zum Alimentationsprinzip. Deutliche Kritikpunkte gab es bereits zur ersten Fassung, die Zweite ist noch enttäuschender. Der Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) soll abgeschafft werden. Der kindbezogene Familienzuschlag bleibt in weiten Teilen unverändert. Ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) soll – abhängig vom Familienstand und von der mittels Wohngeldgesetz zugeordneten Mietenstufe des Wohnorts inklusive eines Abschmelzbetrags – eingeführt, die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst sowie die Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder auf 90 Prozent sowie für die beihilfeberechtigte Person ab dem ersten Kind auf 70 Prozent angehoben werden.
ver.di und der DGB fordern eine echte Besoldungsreform. Das betrifft insbesondere das Spannungsgefüge zwischen den Besoldungsgruppen und den Leistungsstufen innerhalb der Tabelle. Ein auf Kante genähtes Konstrukt aus Einzelmaßnahmen führt weder zu angemessener Besoldung noch zur Stärkung der Familien.