15. Februar 2024
Wie von ver.di gefordert, wird den Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen und Richter*innen des Bundes sowie den Soldat*innen ab dem 01.03.2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die insoweit angehobene Besoldung wird zusätzlich um 5,3% erhöht.
Unser gemeinsamer Erfolg
Unser Ziel, vor allem Beschäftigte mit unteren und mittleren Einkommen deutlich zu entlasten, konnten wir mit einer starken sozialen Komponente erreichen. Damit haben wir in Zeiten hoher Inflation ein Zeichen gesetzt. Unsere gemeinsame Aufgabe Auch zukünftig sind wir gemeinsam für gute Arbeits- und Einkommensbedingungen im öffentlichen Dienst verantwortlich.
19. November 2023
Beamt:innen, Anwärter:innen und Pensionär:in-nen des Bundes können sich in 2024 auf eine sehr deutliche Einkommenssteigerung freuen. Das gilt auch für die Beamt:innen im Bereich des Telekom Konzerns. 200 Euro Sockelbetrag und zusätzlich 5,3 Prozent mehr, das hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 16. November 2023 zur Erhöhung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen beschlossen. Die Anwärtergrundbeträge werden neu festgelegt. Außerdem hat er der Zahlung des Inflationsausgleichs zugestimmt, zu dem im Vorgriff einer ge-setzlichen Regelung bereits eine erste Teilzahlung erfolgt ist.
200 Euro und 5,3 Prozent mehr Geld
Zum 01. März 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro und zusätzlich um 5,3 Prozent angehoben. Ferner werden dynamisierte Zulagen um 11,3 Prozent erhöht. Grundlage für die Erhöhungen ist das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung- und versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/ 2024). Die lineare Erhöhung ist gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz (5,5 %) letztmalig um 0,2 Prozent-punkte geringer (Versorgungsrücklage).
ver.di begrüßt die Entscheidung des Bundestages. Sie entspreche der gewerkschaftlichen Forderung nach zeit- und wirkungsgleicher Übernahme der Tariferhöhung für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (ÖD) auf die Beamt:innen und die Pensionär:innen des Bundes.
Inflationsausgleich Der Bundestag hat zudem die Übertragung des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) auf die Bundesbesoldung- und versorgung beschlossen.
Erhöhung von Besoldung und Versorgung
Ab 01. März 2024
* Erhöhung der Grundgehälter in der Besoldungstabelle A um 200 Euro - Sockelbetrag
* Gleichzeitig wird das um 200 Euro erhöhte Grundgehalt zusätzlich linear um 5,3 Prozent angehoben.
Inflationsausgleich
* Empfänger:innen von Dienst- und Versorgungsbezügen und von Anwärterbezügen
* Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung; sie wird neben Besoldung und Versorgung gezahlt, insgesamt in Höhe von 3.000 Euro:
- 1. Teilzahlung erfolgte rückwirkend zum 1. Juni 2023
- 2. Teilzahlung erfolgt als monatliche Zahlung für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024
Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Zahlung entsprechend der individuellen Wochenarbeitszeit. Das gilt auch für Beschäftigte in der Aktiv-Phase der Altersteilzeit. Für Pensionär:innen entsprechend ihrem individuellen Ruhegehaltssatz
Erfolg braucht Mitglieder - ver.di sagt Danke ver.di hat sich erfolgreich für gleiche Einkommensverbesserungen aller Beschäftigtengruppen eingesetzt. Für den Erfolg war neben den Verhandlungen in der Tarifrunde ÖD und politischer Einflussnahme, die Unterstützung unserer Mitglieder ganz entscheidend wichtig. Wir sagen Euch ganz herzlich DANKE!
09. August 2023
Die Abschlagszahlungen der Inflationsausgleichszahlungen für die Beamt*innen der Deutschen Telekom AG erfolgen rückwirkend mit den Septemberbezügen 2023 unter Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Die Regelungen gelten vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.
19. Juli 2023
die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation wird die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Versorgungsempfänger*innen der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG/Deutsche Bank und Deutsche Post AG) laut angehängter Information wohl leider erst mit den Versorgungsbezügen für den Monat Oktober auszahlen („Die erstmalige Zahlung der InfIationsausgleichsprämie erfolgt voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat Oktober 2023 rückwirkend ab Monat Juni 2023.“).
Dies ist insoweit ärgerlich, da die Versorgungsempfänger*innen nicht zu den einkommensstarken Haushalten in Deutschland zählen und damit von der gefühlten Inflation besonders betroffen sind. Als gefühlte Inflation bezeichnet man die Differenz zwischen den Preisen für alltägliche Dinge wie Strom, Tanken oder Lebensmittel und den Kosten für Waren und Dienstleistungen, die nicht täglich konsumiert werden, wie etwa ein Auto, ein Fernseher oder ein Computer, deshalb nehmen die Menschen die Preise für alltägliche Dinge viel bewusster wahr.
Weitere Informationen:
https://www.banst-pt.de/versorgung/
17. Juli 2023
Am Donnerstag, dem 13. Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Besoldungsanpassungsgesetz beschlossen. Die parlamentarische Beschlussfassung soll nach der Sommerpause erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vor. Den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie den Soldatinnen und Soldaten soll dem Gesetzentwurf zufolge ab dem 01. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. Hierbei wird ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt, was die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wiederholt kritisiert hat.
„Wir freuen uns, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – wie von uns gefordert – vom Tarifabschluss profitieren sollen. Die Übertragung des Tarifergebnisses bedeutet letztlich, dass alle Besoldungsgruppen ab März 2024 monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten. Lediglich in der Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe A3 werden es 337 Euro sein“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.
Ebenfalls Gegenstand des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes wird die Regelung zur Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Tranchen. Für den Monat Juni 2023 ist eine Zahlung in Höhe von 1.240 Euro geplant sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils 220 Euro.
„Wir begrüßen, dass die Prämie sowohl an Besoldungs- wie auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger steuerfrei ausgezahlt werden soll. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Wir erwarten vom Bund, dass jetzt so schnell wie möglich damit begonnen wird, Abschlagszahlungen zu leisten, damit vor allem für die Beschäftigten in den unteren Besoldungsgruppen zügig die Inflationsfolgen abgefedert werden“, so Behle.
Der Bundestag wird sich nach der parlamentarischen Sommerpause vermutlich nicht vor Ende September mit dem Gesetzentwurf befassen.
Link zur Kabinettsversion (BBVAnpÄndG 2023/2024)
12. Juni 2023
ver.di und der DGB setzen sich seit Wochen intensiv für eine möglichst rasche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses Bund/VKA auf die Beamt*innen und Richter*innen des Bundes sowie die Soldat*innen ein. Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gibt es dazu jetzt endlich positive Signale.
Die Übertragung per Gesetz soll noch vor der Sommerpause durch das Bundeskabinett beschlossen werden und zwar in dem von ver.di und DGB geforderten Umfang.
Der Tarifabschluss wird im Rahmen eines Besoldungsund Versorgungsanpassungsgesetzes auf die Beamt*innen übertragen, das am 12.07.2023 ins Bundeskabinett
gehen soll.
Entsprechend dem Tarifergebnis und wie von ver.di gefordert, soll den Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen ab dem 01.03.2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die insoweit angehobene Besoldung wird zusätzlich um 5,3 % erhöht. Hierbei wird ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt, was ver.di wiederholt kritisiert hat. Eine solche Kürzung von Besoldung und Versorgung der Beamt*innen ist in Zeiten hoher Inflation nach ver.di-Sicht schlicht unzumutbar.
Dessen ungeachtet bedeutet die Übertragung des Tarifergebnisses, dass alle Besoldungsgruppen ab dem 01.03.2024 monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten.
Lediglich in der Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe A3 werden es 337 Euro sein. Ebenfalls Gegenstand des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes
wird die Regelung zur Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Tranchen. Für den Monat Juni 2023 in Höhe von
1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich in Höhe von jeweils 220 Euro. Erfreulich ist auch hier, dass der Einsatz von ver.di und DGB Erfolg hatte und die Prämie sowohl an Besoldungs- wie auch Versorgungsempfänger*innen steuerfreiausgezahlt werden soll. Für Versorgungsempfänger*innen wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Angesichts stark gestiegener Lebenshaltungskosten in der Folge von nach wie vor hohen Inflationsraten hätte sich ver.di ein schnelleres Handeln des BMI gewünscht.
Die zeitnahe Auszahlung einer Ausgleichsprämie hätte man längst gesondert regeln können. Stattdessen hat es gedauert, so dass mit einer Zahlung unter Umständen
erst im Spätsommer/Herbst zu rechnen ist. Das ist viel zu spät aus Sicht von ver.di!
Da die tabellenwirksame Anpassung der Besoldung erst ab März 2024 erfolgen wird, fordert ver.di, dass sehr zeitnah zumindest eine Abschlagszahlung zur nflationsausgleichszahlung erfolgt. Eine schnelle Auszahlung ist z.B. für die Beamt*innen bei der Deutsche Post dringend erforderlich, da hier weit über 89% Beamt*innen des einfachen Dienstes sind, die aufgrund des geringen Einkommens besonders stark von der Inflation betroffen sind. Gleiches gilt unter anderem auch für zehntausende Soldat*innen in unteren Besoldungsgruppen. Der jahrelangen politischen Einflussnahme von ver.di und dem DGB ist es außerdem zu verdanken, dass der Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage unter Einbeziehung der Zulage berechtigten Zöllner*innen vorsieht. Damit erfüllt das BMI ebenfalls mit einiger Verzögerung eine entsprechende Zusage aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. ver.di begrüßt diese Maßnahme, die dazu dient, den Belastungen im Zollvollzugsdienst auch längerfristig im Ruhestand Rechnung zu tragen.
21. Mai 2023
Das Tarifergebnis 2023 für die rund 2,5 Millionen Be-schäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steht. Die ver.di Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 17. Mai 2023 dem Tarifergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt.
Bereits zuvor hatten knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrich-tungen und Unternehmen dem Verhandlungsergebnis vom 22. April 2023 im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt.
Ab März 2024 erhalten die meisten der 134.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die mehr als 2,4 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind, durchschnittlich 11,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Dazu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei, als Einmalbetrag und in monatlichen Beträgen von 220 Euro netto. Damit und mit Zahlung eines Sockelbetrages, der noch einmal prozentual erhöht wird, gelang ein hoher Entgeltabschluss mit einer zusätzlichen sozialen Komponente in harten Zeiten.
Nach der Tarifrunde ist vor der Besoldungsrunde ver.di fordert die Übernahme des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen des Bundes.
Dazu gehört die Übernahme der Anhebung des Sockels um 200 Euro sowie die lineare Anhebung um 5,5 Prozent in einem zweiten Schritt auf Besoldung und Versorgung. Das Prinzip der sozialen Komponente muss auch für diese Beschäftigtengruppe und ebenso für die Versorgungsempfänger*innen gelten. Weiter fordert ver.di, dass die Vereinbarungen zum Inflationsausgleichsgeld in gleicher Höhe und in gleicher Weise auf die aktiven Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übernommen werden.
Besoldungs- und Versorgungserhöhung wann?
Im Anschluss an die TVöD-Tarifrunde folgt in der Regel die Besoldungsrunde für die Beamtinnen und Beamte des Bundes. Jetzt bleibt erst einmal die Vorlage eines Referen-tenentwurfs für ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (BBVAnpG 2023) abzuwarten. Dieser muss dann nach Beteiligungsgesprächen mit DGB und ver.di von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Ver.di geht davon aus, dass eine parlamentarische Beschlussfassung voraussichtlich im September sein wird. Erst danach kann die Besoldung und Versorgung - auch rückwirkend - erhöht werden.
Erfolg braucht gemeinsamen, sichtbaren Einsatz. Unzählige Aktionen und viele Streiks der ver.di Mitglieder sowie vier Tarifrunden, von intensivem und hartem Ringen bis hin zur Schlichtung geprägt, brachten den Erfolg.
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Verhandlungs-führerin für den Bund, zeigte sich froh über den Tarifab-chluss, und bewertete ihn als gut und fair. Alle Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Kommunen sind eingeladen, sich aktiv in der anstehenden Be-soldungsrunde einzubringen, und mit ihrer Mitgliedschaft ihre ver.di noch stärker zu machen.
Der Tarifabschluss im Einzelnen: Der Tarifabschluss hat zwei große Bestandteile:
1. Insgesamt 3.000 Euro Inflationsausgleichs-geld in folgenden Teilzahlungen:
* 1.240 Euro als steuer- und abgabenfreie Sonder-zahlung mit dem Entgelt für Juni 2023
* 220 Euro monatlich als steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung von Juli 2023 bis Februar 2024
* Für Auszubildende jeweils hälftige Zahlungen.
2. Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01. März 2024
* In einem ersten Schritt werden alle Tabellenent-gelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben.
* In einem zweiten Schritt wird der dann erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent ange-hoben. Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.
TV-Laufzeit: 24 Monate bis 31. Dezember 2024
24. April 2023
Euer Einsatz hat sich gelohnt: „Ohne den Druck durch unsere Mitglieder hätte es die nötige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben: Erst das große Engagement unserer Mitglieder und die Warnstreiks, an denen sich eine halbe Million Kolleg*innen in den Wochen vor der Schlichtung beteiligt haben, haben diese Einigung überhaupt möglich gemacht. Insbesondere die kommunalen Arbeitgeber waren wenig kompromissbereit“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke. Vorher hatte die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) der Tarifeinigung mit großer Mehrheit zugestimmt.
Danach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
„Mit der Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, machte Werneke deutlich. Positiv sei, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeute - die allermeisten Beschäftigten erhielten damit über 11 Prozent mehr Geld. „Das ist eine beachtliche nachhaltige Steigerung der Einkommen.“
Das Ergebnis habe jedoch auch Schwächen. Dazu gehörten die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. „In der heutigen Verhandlung haben wir noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielen können. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt.“ Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden.
Zu der Tarifeinigung startet am 4. Mai eine Mitgliederbefragung. Vorher gibt es Gelegenheit, sich darüber umfassend zu informieren und die Einigung zu diskutieren. Am 15. Mai 2023 entscheidet die BTK öD final.
ver.di fordert jetzt die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten.
Flugblatt: Wir haben eine Einigung!
Flugblatt: Was bedeutet die Tarifeinigung für mich (Rechenbeispiele)
Flugblatt: Synopse Forderung vs. Angebot vs. Schlichtung + Einigung
Aktions-Homepage: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/