So funktioniert der ver.di Sozialverein
ver.di streitet für die Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder und hat im Rahmen der Tarifarbeit im Jahr 2006 die finanziellen Voraussetzungen für den ver.di Sozialverein e.V. geschaffen.
Wir haben durchgesetzt, dass die Telekom 9,3 Mio. Euro zur Unterstützung von ver.di Mitgliedern in finanziellen, sozialen Notlagen und für Erholungs- und Bildungszwecken zur Verfügung stellt. Da die Leistungen nur im Rahmen der Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit erbracht werden können, wurde der ver.di Sozialverein e.V. gegründet.
Der ver.di-Sozialverein e.V. ist für diejenigen ver.di-Mitglieder da, die über ein geringes Einkommen verfügen. Ihnen wird bei finanzieller oder sozialer Not geholfen. Auch Erholungsreisen werden gefördert. Kooperationspartner sind das „Betreuungswerk Post / Postbank / Telekom“ und das „Erholungswerk Post / Postbank / Telekom“.
Anspruchsberechtigt sind ver.di-Mitglieder, die Beschäftigte oder ehemalige Beschäftigte der Telekom und wirtschaftlich hilfsbedürftig sind.
Der Kooperationspartner Betreuungswerk unterstützt Menschen, die unverschuldet in finanzielle oder soziale Not geraten sind. Der ver.di-Sozialverein fördert diese Hilfeleistungen. Das bedeutet, sobald einmalige finanzielle Leistungen vom Betreuungswerk bewilligt sind, erhalten ver.di-Mitglieder eine zusätzliche Unterstützung aus den Mitteln, die der ver.di Sozialverein bereitgestellt hat. So auch Familie T., deren Kind mit einer schweren Krankheit zur Welt kam. Spezialkliniken und die Rundumbetreuung durch die Mutter schluckten viel Geld und bedeuteten Verdienstausfall. Die Familie bekam finanzielle Hilfen.
Betreuungswerk und ver.di Sozialverein unterstützen zudem in sozialen Notlagen. Zum Beispiel eine Mutter, die sich von ihrem gewalttätigen Ehemann trennte und mit den Kindern aus der Wohnung auszog. Sie stand vor dem Nichts. Das Betreuungswerk half bei dem Neuanfang und finanzierte Möbel. Da die Frau ver.di-Mitglied war, konnten zusätzliche finanzielle Mittel des Sozialvereins zur Verfügung gestellt werden.
Der Sozialverein hat sein Vermögen thesauriert, d.h., es besteht die Möglichkeit wie eine Stiftung zu handeln und aus den jährlichen Zinserträgen seinen Vereinszweck zu realisieren. Das zur Verfügung stehende jährliche Budget richtet sich damit nach dem jeweiligen Zinsniveau. Da die Mittel begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch.
Links : http://www.verdi-sozialverein.de/ & https://www.betreuungswerk.de/