STRABAG PFS GMBH, STRABAG RPS GMBH UND DIW - Regelung zur Rufbereitschaft

02.03.2021

Februar 2021

Rufbereitschaft

Durch die Pandemie entstand im letzten Jahr eine Situation, die eine Anpassung der tariflichen Regelung zur Rufbereitschaft erforderlich machte. Die Rufbereitschaft dient der Störungsbeseitigung unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit und den Kundenanforderungen. Sie wird durch Herbeiruf ergänzt.

Dauer
Die Rufbereitschaftsdauer beträgt weiterhin 7 zusammenhängende Tage. Die Rufbereitschaftswoche beginnt in der Regel montags um 7 Uhr. Im Vierteljahr dürfen 30 Tage nicht überschritten werden.

Vergütung / Pauschalen
Die Rufbereitschaftswoche wird pauschal mit 245 € vergütet. Die Störungseinsätze werden zusätzlich mit 55 € pauschal vergütet. Ist die Rufbereitschaftswoche kürzer oder länger, wird die Pauschale anteilig mit 35 € pro Tag, berechnet. Die Pauschale, in Höhe von 15 € für Telefoneinsätze, bleibt unverändert. (Bruttobeträge)

Ruhezeit
Die Ruhezeit von 8 Stunden konnte bisher unterbrochen werden. Dabei wurden Ruhezeiten von 2 und mehr Stunden aufsummiert. Die Ruhezeit darf künftig nicht mehr unterbrochen werden und muss mindestens 8 Stunden betragen.

Herbeiruf
Die Einsatzpauschale für Herbeiruf beträgt 90 € für jeden Einsatz. Die ununterbrochene Ruhezeit muss mindestens 9 Stunden betragen. Betriebsvereinbarung Für die Servicekräfte in der Rufbereitschaftswoche werden, auf Grundlage des Störungsaufkommens, neue Arbeitszeitmodelle umgesetzt.

Die Verhandlungen fanden fast vollständig in Online-Konferenzen statt und gestalteten sich an einigen Stellen echt zäh und schwierig, führten aber letztlich zu einem meiner Überzeugung nach guten Ergebnis. Insbesondere in den Punkten, die die Belastung reduzieren und den Gesundheitsschutz fördern, haben wir viel erreicht. Ich habe die Hoffnung, dass es künftig überall gut organisiert läuft und die noch ungeregelten Bereiche schnell ins Laufen kommen. (Norbert Laudehr, Mitglied in der Verhandlungskommission)