03. Februar 2017 TARIFINFO
ver.di konnte jetzt mit dem Arbeitsgeber die Eckpunkte eines künftigen Zeitwertkonten-Tarifvertrags vereinbaren. „Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die weitgehende Arbeitszeitautonomie bei STRABAG PFS zu erhalten und auszubauen“, so ver.di Verhandlungsführer Pascal Röckert.
Ver.di setzt sich durch - Grundlagen für Tarifvertrag sind gelegt
Mit der Komplettierung der Arbeitszeitregelungen um den Aspekt Langzeitkonto wird der bewährte Tarifvertrag Arbeitszeitkonto als zentraler Bestandteil der Arbeitszeitnormen bei STRABAG PFS fest verankert und sinnvoll ergänzt. Gleichzeitig soll das Sonderkonto, es war nur als Übergangslösung gedacht, wieder auflöst werden. Die Regularien zur Mehrarbeit bleiben erhalten.
Die Verhandlungen, die ihren Ursprung bereits in 2015 haben, liefen nicht immer flüssig und haben an den drei Verhandlungsrunden eine Menge Überzeugungskraft bedurft. Insbesondere die Frage, wer denn alles ein Zeitwertkonto führen darf und natürlich der von ver.di geforderte Arbeitgeberbeitrag waren stets kritische Punkte. In der letzten Verhandlungsrunde am 23. Januar konnte ver.di einen Durchbruch erreichen und sich in den strittigen Themen durchsetzen.
Die Ergebnisse wurden in Eckpunkten festgehalten, die nun in Folge zu einem Tarifvertrag entwickelt werden.
Die wichtigsten vereinbarten Eckpunkte im Überblick
* Freiwillige Teilnahme auf Antrag für alle Tarifbeschäftigten (außer Auszubildende und Duale Studenten) sowie beurlaubten Beamten möglich.
* Das Zeitwertkonto wird entsprechend gesetzlichen Bestimmung in Geld geführt. Es ist gegen Insolvenz gesichert.
*In das Zeitwertkonto kann eingebucht werden:
o Zeit aus dem Arbeitszeitkonto (bis zu 180 Std. Nettoarbeitszeit/Jahr),
o Mehrarbeitszuschläge,
o Mehrleistung (aus gleitender Arbeitszeit) nach vorheriger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (bis zu 180 Std./Jahr),
o Bruttoentgelt und Pauschalen
Arbeitgeberbeitrag:
Für sämtliches Einbringen von Zeit gilt: Der Arbeitgeber zahlt pro 12 Stunden eine zusätzliche Stunde (entspricht ca. 8 %) in Entgelt auf das Zeitwertkonto ein. Dieser Zuschuss wird auch bei der Entgeltumwandlung bis zu einem umgewandelten Betrag von 240 € gezahlt.
Alle Zeiten werden zuerst im Arbeitszeitkonto erfasst. Von dort aus erfolgt je nach Wahl des Arbeitnehmers entweder Freizeitausgleich, Umbuchung auf das Zeitwertkonto oder Auszahlung (letzteres nur für Zeiten aus Mehrarbeit und Störungsbeseitigung bis max. 180 Std./Jahr).
Freistellung von der Arbeit kann
o in Verbindung mit gesetzlichen Freistellungen wie Elternzeit, Familienpflegezeit,
o Blockfreizeit vor Rente, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für Sabbaticals erfolgen, oder
o als Aufstockungsleistung bei Teilzeitarbeit.
Während der Freistellung besteht das Beschäftigungsverhältnis fort und das Entgelt wird aus dem Zeitwertkonto gespeist.
Mindestzeiträume für die Freistellung betragen in Verbindung mit Eltern- / Familienpflegezeit bzw. vor Rentenbezug 1 Monat, für Sabbatical 3 Monate; kein Mindestzeitraum bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
3 Monate vorher ist der Wunsch auf Freistellung beim Arbeitgeber anzukündigen, dieser hat eine einmalige Veto-Möglichkeit.
Weitere Details im Tarifinfo:
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