05. April 2016
Januar 2016 hatte die Telekom ver.di zu Verhandlungen zur Anpassung des Tarifvertrages Kapitalkontenplan aufgefordert. Ziel der Telekom war es, die Verzinsung der Beiträge zum Kapitalkontenplan abzusenken. ver.di hatte in den anschließenden Verhandlungen eine Absenkung der Verzinsung abgelehnt.
Nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung entscheidet im Falle der Nichteinigung in den Verhandlungen eine tarifvertragliche Schlichtungsstelle. Diese Schlich-tungsstelle ist paritätisch besetzt. Kommt auch hier keine Einigung zu Stande, fällt eine mehrheitliche Entscheidung mit Stimmberechtigung des Schlichtungs-vorsitzenden.
Die Verzinsung am Kapitalmarkt ist ausgesprochen niedrig
Die Telekom-Arbeitgeber haben in den Verhandlungen damit argumentiert, dass die an den Kapitalmärkten erzielbaren Verzinsungssätze in den vergangenen Jahren drastisch gesunken seien. Der in der Konzern-Bilanz heranzuziehende Zinssatz (Rechnungszins) zur Bewertung der betrieblichen Altersversorgung betrage laut Feststellung des Wirtschaftsprüfers zum 31.12.2015 nur noch 2,11 %. Dieser sei in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich gesunken. Die Beibehaltung des tarifvertraglich bestehenden Verzinsungssatzes von 3,75% wäre nicht mehr angemessen und für den Konzern zu teuer.
ver.di hat in den Verhandlungen und auch in der Schlichtungskommission deutlich gemacht, dass jede Absenkung des Verzinsungssatzes eine Reduzierung der Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bedeute. Bei reduzierten Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung komme der betrieblichen Altersversorgung eine immer größere Bedeutung zu, um die soziale Absicherung im Alter zu gewährleisten. Eine Absenkung der Verzinsung komme daher aus ver.di-Sicht nicht in Frage.
Schlichtungsvorsitzender entscheidet moderate Absenkung von 3,75% auf 3,5%
Auch im Schlichtungsverfahren war eine Verständigung der Tarifvertragsparteien auf ein einvernehmliches Ergebnis nicht möglich. Daraufhin ist eine Entscheidung durch den Schlichtungsvorsitzenden erfolgt: Der Verzinsungssatz in der betrieblichen Altersversorgung im Telekom Konzern wird auf 3,5% abgesenkt.
Gespiegelt an den Zinssätzen der Kapitalmärkte verbleibt es mit dieser Entscheidung bei einer attraktiven Verzinsung in der betrieblichen Altersversorgung!
26. Januar 2016
Absenkung der Verzinsung ist das Arbeitgeberziel
Mit Schreiben vom 07.01.2016 hat die Telekom ver.di zu Verhandlungen zur Anpassung des Tarifvertra-ges Kapitalkontenplan aufgefordert. Ziel der Telekom ist es, die Verzinsung der Beiträge zum Kapitalkontenplan abzusenken.
Nach Auffassung der Telekom soll der Verzinsungssatz für die Beiträge zum Kapitalkontenplan erneut abgesenkt werden. Die derzeitige Verzinsung in Höhe von 3,75 % entspreche nicht einer kapitalmarktnahen Verzinsung. Entsprechend der Entwicklung des sogenannten „Rechnungszins“ sei eine Absenkung notwendig.
Im Jahr 2013 war nach einem Schlichtungsverfahren und durch Entscheidung eines unabhängigen Schlichters die Absenkung der Verzinsung von 5 % auf 3,75 % erfolgt.
Zum 31.12.2015 beträgt der „Rechnungszins“ 2,11 %. Die Höhe dieses Zinssatzes löst in Anwendung der bestehenden tarifvertraglichen Regelungen - nachdem die Telekom Verhandlungen verlangt hat - für ver.di eine Verhandlungsverpflichtung aus.
Absenkung der Verzinsung bedeutet Eingriff in die Höhe der betrieblichen Altersversorgung.
Zweifelsfrei ist richtig, dass die Kapitalmarktzinsen nach wie vor niedrig sind. Gegenüber dem 31.12.2013 ist der „Rechnungszins“ von 3,29 % auf den oben genannten Wert abgesunken. Zweifelsfrei ist aber auch, dass eine weitere Absenkung der Verzinsung der Beiträge im Kapitalkontenplan die Ansprüche der Beschäftigten aus der betrieblichen Altersversorgung weiter reduziert. Angesichts der kontinuierlichen Absenkung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Aufforderungen aus der Politik, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, ist das Handeln der Telekom Arbeitgeber nicht verständlich. Hier soll zu Lasten einer gesicherten Altersversorgung der Telekom-Beschäftigten gespart werden.
ver.di ist gegen eine Absenkung - Unter 3,5 % kann die Verzinsung nicht sinken
Die bestehenden tarifvertraglichen Regelungen sehen als untere Grenze für die Absenkung der Verzinsung 3,5 % vor. Eine Absenkung unter diesen Wert lassen die vorhandenen Tarifverträge nicht zu. Die Betroffenheit erstreckt sich nicht nur auf die Telekom Beschäftigten, die den Tarifverträgen unterfallen. Betroffen sind auch die AT-Beschäftigten und die Leitenden Angestellten, da hier jeweils auf die TV verwiesen wird.
Hintergrund:
Der bestehende Tarifvertrag Kapitalkontenplan beinhaltet eine Regelung, die es den Tarifvertragsparteien erlaubt, Ver-handlungen zum Verzinsungssatz einzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass der sogenannte „Rechnungszins“ zu einem Bilanzstichtag des Telekom Konzerns, den aktuellen Verzinsungssatz (derzeit 3,75%) um mehr als 0,5% über- oder unterschreitet. Ist dies der Fall, kann eine der Tarifvertrags-parteien Verhandlungen verlangen. Die andere Tarifvertrags-partei muss der Aufforderung zu Verhandlungen folgen. Der „Rechnungszins“ beträgt zum 31.12.2015 (Bilanzstichtag) 2,11%.